Die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Studien zeigen: Hoher Stress, unklare Rollenverteilungen und fehlende Erholungsphasen führen nicht nur zu erhöhten Fehlzeiten, sondern auch zu geringerer Produktivität und Innovationskraft. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung systematisch erfassen und geeignete Maßnahmen ableiten müssen (ArbSchG § 5). Doch viele HR-Verantwortliche stehen vor der Frage: Wie setze ich das praxistauglich und effizient um?
Mit psychologischer Expertise unterstützen wir Sie dabei, die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch strategisch wertvoll für Ihr Unternehmen zu gestalten. Wir helfen Ihnen, Belastungsfaktoren gezielt zu identifizieren, praxisnahe Maßnahmen zu entwickeln und nachhaltige Verbesserungen für Ihre Belegschaft zu erzielen.
Unsere Leistungen sind modular aufgebaut – Sie können die gesamte psychische Gefährdungsbeurteilung mit uns durchführen oder gezielt einzelne Bausteine buchen, die Ihr Unternehmen optimal unterstützen. Ob eine fundierte Analyse, die Durchführung von Workshops oder die nachhaltige Implementierung von Maßnahmen – Sie entscheiden, welche Unterstützung Sie benötigen.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu den besten Lösungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Erstgespräch – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
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